Strukturentwicklung in der Lausitz

Forderung: Schnelle Umsetzung und Unterstützung für Unternehmen

 

Für die Menschen und die Unternehmen sowie für einen planbaren und nachhaltigen Strukturwandel in der Lausitz ist es wichtig, dass der im Sommer 2020 beschlossene Zeitplan für den Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 nicht weiter eingekürzt wird. Auch ist es von großer Bedeutung, dass die geplanten Strukturwandelprojekte möglichst schnell umgesetzt werden.

 

An den bisher auf den Weg gebrachten Strukturwandelprojekten zeigt sich, dass bisher vor allem öffentliche Institutionen in die Infrastruktur und die Wissenschaft investieren. Für eine gelingenden Strukturwandel bedarf es jedoch weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die regionale Wirtschaft um z.B. Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen. Für die Entwicklung der Lausitzer Unternehmen müssen weitere Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten , z.B. durch innovative Unternehmensberatung, geschaffen werden.

 

Förderung investiver Projekte in den Ländern Brandenburg und Sachsen

So läuft die Förderung in Brandenburg ab:

 

Eine Kommune oder ein kommunales Unternehmen reicht die Idee als Projektskizze in Form eines Projekt-Steckbriefes bei der Wirtschaftsregion Lausitz (WRL) ein. Anschließend sollen die Antragsteller von der WRL bei der Entwicklung und Qualifizierung des Vorhabens unterstützt werden. Die WRL arbeitet dafür mit 5 verschiedenen „Werkstätten“:

 

  • Unternehmen, Wirtschaftsentwicklung und Fachkräftesicherung
  • Innovation und Digitalisierung
  • Infrastruktur und Mobilität
  • Daseinsvorsorge, ländliche Entwicklung und „smart regions“
  • Kunst, Kultur, Tourismus und Marketing

In den Werkstätten werden Kompetenzen und Fachleute zusammengeführt, mit dem Antragsteller wird die Projektidee hier qualifiziert und entwickelt. Liegt ein vollständiger Projektantrag vor, werden die Vorhaben auf einer Prioritätenliste zusammengefasst.

Anschließend treffen Vertreter aller Brandenburger Landesministerien in einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) in Zusammenarbeit mit der WRL eine Entscheidung über die Förderung des Projektes. Danach muss das Projekt noch durch das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt werden.

 

So läuft die Förderung in Sachsen ab:

Kommunen oder kommunale Unternehmen reichen einen Projektvorschlag beim jeweiligen Landkreis in Görlitz oder Bautzen ein. Der Landkreis prüft den Projektvorschlag inhaltlich und fachlich und prüft grundlegende Widersprüche z.B. gegen Naturschutz. Der Projektvorschlag wird anschließend an die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS) in Weißwasser weitergeleitet. Die SAS soll die Antragsteller und den Landkreis bei der Qualifizierung des Vorschlages unterstützen. Das hierfür neu in Weißwasser eingerichtete Kompetenzzentrum berät und begleitet den Antragsprozess.

 

Anschließend legt die SAS den qualifizierten Projektvorschlag der sächsischen Staatsregierung vor und eine interministerielle Arbeitsgruppe gibt ein Votum zum Vorschlag ab. Die positiv bewerteten Vorschläge werden von der SAS nach einem Scoring-Verfahren priorisiert und in einem regionalen Begleitausschuss diskutiert und zur Förderung ausgewählt. Schlussendlich werden die im Ausschuss gewählten Vorhaben an das Land übermittelt und dann mit dem Bund abgestimmt.

 

Förderung nicht-investiver Projekte durch den Bund

Bundesprogramm für Stärkere Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

 

Das Programm STARK soll dazu beitragen, „die Kohleregionen zu Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen. Sie sollen somit eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Wirtschaftsstruktur entwickeln und damit nicht nur unmittelbar dem Klimaschutz dienen, sondern zugleich auch ein internationales Vorbild mit Modellcharakter werden. Hierfür sollen entsprechende Projekte im Rahmen von Zuwendungen unterstützt werden.“

 

Förderung von:

  • Nicht-investiven Maßnahmen (Personal-, Betriebskosten, Projektstellen etc.), geringfügige Investitionsanteile möglich
  • Fördersatz (ohne Projekte mit Beihilfekontrolle): 90 %
  • Antragsstellung an Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); Länder müssen Stellungnahme zu Anträgen abgeben

Förderkategorien:

  • Vernetzung
  • Wissens- und Technologietransfer
  • Beratung
  • Qualifikation/ Aus- und Weiterbildung
  • Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  • Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  • Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  • Außenwirtschaft
  • Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  • Stärkung unternehmerischen Handelns
  • Innovative Ansätze

 

Ansprechpartner für das Programm STARK ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

So werden Strukturwandelprojekte in den Ländern gefördert

 

Mit dem im Sommer 2020 von Bund und Ländern beschlossenen „Strukturstärkungsgesetz“ sollen die Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung in der Lausitz abgemildert werden. Die insgesamt rund 17,2 Mrd. Euro, die der Lausitz zur Verfügung stehen, werden zum einen durch den Bund und zum anderen direkt durch die Länder verteilt. Mit ca. 11,2 Mrd. Euro unterstützt der Bund die Lausitz mit Maßnahmen z.B. für die Energiewende und den Klimaschutz, mit der Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes oder mit Investitionen in das Straßen- sowie das Schienennetz. Darüber hinaus stehen der Lausitz durch die Länder Brandenburg (ca. 3,6 Mrd.) und Sachsen (ca. 2,4 Mrd. Euro) Finanzhilfen für Investitionen in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Wissenschaft und Infrastruktur zur Verfügung.

 

Um den Strukturwandel und die Verteilung der zur Verfügung stehenden Gelder zu organisieren, haben die Länder Sachsen und Brandenburg jeweils eigene, neue Strukturen geschaffen. In beiden Ländern gilt: Gebietskörperschaften und sonstige öffentliche Träger, wie z.B. Kommunale Unternehmen, sind berechtigt, Projekteanträge einzureichen. Jedoch können auch Anträge im Verbund mit sonstigen privaten Trägern, wie Unternehmen, eingereicht werden.

 

Die zu fördernden Projekte sollen dabei zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur beitragen, z.B. in den Bereichen Verkehr; Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung; Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur oder Forschungs- und Wissenschaftsinfrastruktur.

Von der Projektidee zum geförderten Projekt [Arm 1]

Die Länder Brandenburg und Sachsen gehen bei der Förderung unterschiedliche Wege: