Warenursprung und Präferenzen

14.09.2021

Die Europäische Union (EU) hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um derartige Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Dieses Spezialseminar stellt zunächst die Bedeutung des Ursprungsbegriffes im Internationalen Handel vor und nimmt eine systematische Abgrenzung des handelspolitischen Warenursprungs von der Herkunftsmarkierung „Made in …“ und dem präferenziellen Warenursprung vor.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Ort: IHK-Bildungszentrum SR 6 Goethestraße 1a 03046 Cottbus

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