Workshop 2 - Internationale Verträge praktisch gestalten

08.09.2021

Pacta sunt servanda. Schon die alten Römer wussten Vertragstreue zu schätzen. Auch heute gilt: Ist ein Vertrag erst einmal abgeschlossen, dann ist er „Gesetz“. Dies gilt im Inland genauso wie im Ausland. Während in Deutschland das HGB, das BGB und die AGB gelten, ist der Rechtsrahmen bei internationalen Geschäften (Export und Import) komplexer. Liefer- und Zahlungsbedingungen, Rechtswahlklausel und Gerichtsstand sind zentrale Bestandteile internationaler Verträge und standardisiert (INCOTERMS®, ERA/UCP 600, UNCITRAL). Am Anfang einer Vertragsbeziehung steht die Prüfung des Geschäftspartners auf Seriosität und Bonität. Vom Ergebnis hängt letztlich auch die Entscheidung über Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und die Vertragskonditionen ab.

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